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Lieferanten-Enablement. Kein Nachweis, kein Marktzugang.

Ihre CRA-Konformitätserklärung steht und fällt mit den Nachweisen Ihrer Zulieferer. Wir liefern sie, als Programm an Ihre gesamte Lieferantenbasis.

Das Problem

Ihre Erklärung, fremde Daten

Die SBOM liegt bei Ihren Zulieferern

Der CRA verlangt Sorgfalt bei zugekauften Komponenten und eine Stückliste der enthaltenen Software. Diese Angaben liegen nicht bei Ihnen, sondern bei Ihren Lieferanten. Steuerungen, Antriebe, HMI, Sensorik, Gateways.

Der Ist-Zustand

Die Excel-Abfrage skaliert nicht

Der Einkauf verschickt einen Fragebogen an alle. Die Hälfte antwortet nicht, die Antworten sind uneinheitlich, und niemand kann fachlich beurteilen, ob eine SBOM brauchbar ist. Das Ergebnis hält keiner Benannten Stelle stand.

Der eigentliche Engpass

Nicht die Abfrage. Die Bewertung.

Der Engpass ist die fachliche Bewertung der Rückläufe und das Nachziehen der Lieferanten, die nicht liefern können. Genau das lässt sich intern nicht skalieren. Das Programm liefert die Köpfe und den geprüften Nachweis.

30 bis 60
Ihrer Lieferanten haben nach unserer Erfahrung digitale Anteile und sind CRA-relevant. Viele davon sind kleine Firmen ohne eigene Produktsicherheits-Funktion.
30 bis 50 %
Rücklauf erreicht eine klassische Fragebogen-Abfrage nach unserer Erfahrung. Der Rest bleibt eine Lücke in Ihrer Akte.

Ein Programm, sechs Bausteine

Der Ablauf in Stichworten

Von der Segmentierung zum Statusbericht

  • Segmentierung
  • Anforderungspaket
  • Onboarding-Welle
  • Nachweisprüfung
  • Klinik für kritische Lieferanten
  • Statusbericht für Ihre Akte

Was hinter jedem Baustein steckt und wie die Prüfsystematik funktioniert, zeigen wir Ihnen im Gespräch. Das ist unser Handwerk und bleibt es.

Ein Verkauf, viele Lieferungen

Sie kaufen ein Programm, Ihre Zulieferer erhalten Webinar, Vorlagen und Prüfung. Ergebnis ist eine prüffähige Akte als Basis Ihrer CRA-Konformitätserklärung.

Schnell-Check vereinbaren
Warum jetzt

Zwei Fristen, ein Vertriebsthema

Ab dem 11.9.2026 gilt die Meldepflicht, auch rückwirkend für bereits ausgelieferte Produkte. Melden können Sie nur, was Ihre Zulieferer Ihnen gemeldet haben. Ab dem 11.12.2027 gilt ohne Konformitätserklärung ein Vertriebsstopp für Produkte mit digitalen Elementen. Das ist ein Umsatzthema, kein Formularthema.

Ihre Alternative

Eine eigene Kraft für zwölf Monate?

Sie muss die Fachkompetenz erst aufbauen, während die Frist läuft, und fehlt in dieser Zeit anderswo. Das Programm liefert schneller und mit geprüftem Nachweis.

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